Durch die Promotion soll nachgewiesen werden, dass die Doktorandinnen bzw. Doktoranden in der Lage sind, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten, d. h. dass sie die über das allgemeine, berufsqualifizierende Studienziel hinausgehenden erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, insbesondere über einschlägige Theorie- und Methodenkompetenzen verfügen und diese auf wissenschaftliche Probleme auch in fachübergreifendem Bezug anwenden können.
Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
nachweist.
Ein ,qualifizierter Abschluss' liegt vor, wenn mindestens die zweitbeste Note erreicht wurde. (Über Abweichungen entscheidet in begründeten Ausnahmefällen der Promotionsausschuss.)
Fremdsprachenkenntnisse:
Englisch und Latein. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auf Antrag im Einvernehmen mit den Fachvertretern ausnahmsweise genehmigen, dass die Kenntnisse des Lateinischen durch den Nachweis einer anderen fachdienlichen Fremdsprache ersetzt werden.
Die Qualifikationsphase umfasst in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit wird die Dissertation angefertigt. Weiterhin soll diese Phase Formen wissenschaftlicher Weiterbildung - wie Forschungstätigkeiten oder die Teilnahme an einem Promotionsstudium bzw. Graduiertenkolleg - mit einschließen.
Die Prüfungsphase beginnt mit der Vorlage der Dissertation (sowie des entsprechenden Antrags) und umschließt die Begutachtung, die Auslage und die mündliche Prüfung, die wahlweise als Rigorosum (Prüfung im Promotionsfach mit einer Dauer von 60 Minuten) oder als Disputation (Kolloquium über zuvor eingereichte Thesen mit einer Dauer von 90 Minuten) abgehalten wird.
Die hier skizzierten sowie alle anderen Verfahrensfragen regelt die geltende Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät. Diese Ordnung kann im Geschäftszimmer der Abteilung eingesehen werden und steht auf der Homepage der Fakultät auch zum individuellen Download (PromO) bereit.