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Magister-Studiengang Musikwissenschaft

(auch als pdf-Datei zum Download)

Achtung:
Die Magisterstudiengänge werden, wie bereits seit vielen Semestern angekündigt, mit dem auslaufenden Wintersemester 2011/2012 eingestellt. Die letzte Zeugnisübergabe findet daher am 02. Februar 2012 statt. Die Magisterarbeiten sollten daher regulär im Verlauf des Mai 2011 angemeldet und bis zum Stichtag 23.09.2011 abgegeben werden; allerletzter Anmeldetermin ist nach Auskunft des Dekanats der Philosophischen Fakultät der 01.08.2011. Bitte beachten Sie, dass Sie daher in der Regel mit Abschluss dieses Wintersemesters alle Scheine erworben haben sollten und nur in absoluten Ausnahmen ist ein Scheinerwerb noch im Sommersemester möglich ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Dekanats: http://www.philfak.uni-bonn.de/studium/pruefungen/geschaeftsstelle-fuer-magisterstudiengaenge/geschaeftsstelle-fuer-magisterstudiengaenge-pruefung


Inhalte des Studiums

Nach dem in Bonn entwickelten Fachverständnis umfasst der Gegenstand der Musikwissenschaft nicht nur die Musik in der Gesamtheit ihrer Erscheinungsformen und jeweiligen Kontexte, sondern auch jegliche weiteren klanglichen Phänomene im Sinne von 'Organised Sound’. Der breit disponierte historische Zugriff, der Musik von der Antike bis in die aktuelle Gegenwart hinein umfasst, orientiert sich daher verstärkt an transdisziplinären Problemkonstellationen. Einen eigenen, weiteren Akzent bilden im Hinblick auf den stark gewandelten Arbeitsmarkt berufs-, vor allem auch medienpraktische Veranstaltungen.

Innerhalb dieses weit gespannten Rahmens werden in den Lehrangeboten vor allem die folgenden Studienbereiche berücksichtigt:

  • Grundlagen (z.B. Satzlehre, Akustik, Sound-Design, Instrumentenkunde, Paläographie)
  • Musiktheorie, Analyse und Ästhetik
  • Musik und Klang in intermedialen Kontexten
  • Aspekte der Musikgeschichte, insbesondere unter kulturwissenschaftlichen Fragestellungen
  • Konzepte der Wissenschaftstheorie
  • Anwendung musikwissenschaftlichen Wissens

Studienvoraussetzungen

Fremdsprachenkenntnisse:
Englisch; Latein oder eine weitere fachdienliche Fremdsprache

Aufbau des Magister- bzw. Magistra-Studienganges

Grundstudium

Das Grundstudium umfasst im Haupt- und Nebenfachstudiengang 24 SWS.

Es besteht im einzelnen aus folgenden Lehrveranstaltungen:

  SWS TN LN
Pflichtbereich      
- Einführung in die Musikwissenschaft 2 1  
- Musikalische Satzlehre 4   1
- Vorlesungen zur Musikgeschichte 8    
Wahlpflichtbereich      
- Propädeutikum zur musikalischen Satzlehre oder ein Proseminar zur Musikalischen Analyse
2 1  
- 2 Proseminare 4   2
- 2 weitere Proseminare
4 2  
    24 4 3


Zwischenprüfung

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, die im Rahmen der Regelstudienzeit bis zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt sein soll.

Aufgrund der Umstellung der Studiengänge werden Anmeldungen zur Magisterzwischenprüfung vom Dekanat letztmalig am 17. März 2009 angenommen.

Die Zwischenprüfung wird gemäß den Bestimmungen in der MPO §§ 10 bis 16 durchgeführt. Die Durchführung obliegt dem Prüfungsausschuss für den Magisterstudiengang - Zwischenprüfung -, Hans-Iwand-Str. 9, 53113 Bonn. Dort, aber auch im Geschäftszimmer des Seminars ist der "Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung" erhältlich. Auf der Dekanatsseite der Philosophischen Fakultät bietet der Ausschuss die "Formulare" sowie "Merkblätter" (insbesondere zur "Prüfungsorganisation") überdies zum Download an. Auch die jeweiligen "Termine und Fristen" können dort online in Erfahrung gebracht werden; auf sie wird zudem an den Anschlagtafeln des Seminars hingewiesen.

Der korrekt ausgefüllte Zulassungsantrag wird gemeinsam mit allen erforderlichen Dokumenten der Fach-Prüferin bzw. dem Fach-Prüfer vorgelegt, die im Musikwissenschaftlichen Seminar jeweils eigenständig die Funktionen der sonstigen 'Zwischenprüfungsbeauftragten' erfüllen. Danach sind die Anträge in einen eigens während der Meldezeit vor der Geschäftsstelle des Ausschusses aufgestellten Briefkasten einzuwerfen. Persönlich beraten sollen dort möglichst nur spezielle Problemfälle werden.

Die Zwischenprüfung ist für Studierende im Haupt- und Nebenfach identisch und besteht aus einer mündlichen Prüfung. Sie hat die Dauer von 20 bis 30 Minuten. Genauere Informationen zur Durchführung bieten entsprechende "Hinweise", die hier als pdf-Dokument eingesehen bzw. heruntergeladen
werden können.

Die Zwischenprüfung kann bei "nicht ausreichenden" Leistungen zweimal wiederholt werden. Das Nähere regeln die §§ 15 und 16 MPO.

Hauptstudium

Das Hauptstudium im Hauptfach Musikwissenschaft umfasst 38 SWS.

Es besteht im Einzelnen aus folgenden Lehrveranstaltungen:

  SWS TN LN
Wahlpflichtbereich      
- zwei Hauptseminare
4   2
- drei Hauptseminare 6 3  
- 14 weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl
28    
    38 3 2

Das Hauptstudium im Nebenfach Musikwissenschaft umfasst 8 SWS und besteht im einzelnen aus folgenden Lehrveranstaltungen:

    SWS TN LN
Wahlpflichtbereich      
- ein Hauptseminar
2   1
- ein Hauptseminar 2 1  
- zwei weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl
4    
    8 1 1

 

Examen

Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit sowie aus einer Klausur im Hauptfach und einem mündlichen Examen im Hauptfach und in den Nebenfächern.

Die Einzelheiten regelt die seit dem Wintersemester 1998/99 geltende Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät, die in ihrem Anhang (Anlage Nr. 53, auch als pdf-Dokument zum Download) eine Übersicht über die im Haupt- bzw. Nebenfachstudium der Musikwissenschaft zu erbringenden Leistungsnachweise enthält. Die Magisterprüfungsordnung kann im Geschäftszimmer des Seminars eingesehen werden und steht auf der Homepage der Fakultät auch zum individuellen Download (MPO) bereit.